Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der STT AG
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Reparaturen, Beratungen und
sonstigen Leistungen der STT AG, CH-4573 Lohn-Ammannsegg. (Im Folgenden: «STT»)
Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufsbedingungen oder sonstiger allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Kunden wird ausgeschlossen, es sei denn, diese würden von STT ausdrücklich
schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
Die Angebote von STT erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden AGB und
sind im Übrigen in jeder Hinsicht freibleibend.
Aufträge und Bestellungen werden von STT ausschliesslich auf Grundlage der vorliegenden
AGB verbindlich akzeptiert, wobei dieses Akzept nach Wahl von STT entweder durch die Lieferung
der entsprechenden Ware oder durch die Abgabe einer entsprechenden schriftlichen
Auftragsbestätigung erfolgt.
Änderungen und Ergänzungen des mit dem Akzept der STT geschlossenen Vertrages bedürfen
der Schriftform. STT Mitarbeiter und Vertreter sind nicht befugt, davon abweichende mündliche
Nebenabreden zu treffen, mündliche Zusagen abzugeben oder sonstige mündliche den
Vertrag ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit zwingend der Schriftform
3. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Sie verstehen sich ab Werk exklusiv Nebenkosten
wie Fracht, Verpackung und Versicherungen, sowie der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer.
Preisänderungen sind vorbehalten, werden jedoch bei einer Abweichung von
mehr als + / -10% dem Kunden vor Lieferung mitgeteilt.
Der Mindestfakturabetrag beträgt Fr. 250.00
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur
Zahlung fällig. An uns gerichtete Forderungen des Kunden können nicht mit unseren Forderungen
auf Bezahlung des Kaufpreises für die bestellten Produkte verrechnet werden.
5. Verzug
Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung durch STT automatisch in Verzug.
Der von diesem Zeitpunkt an geschuldete Verzugszins berechnet sich nach banküblichen
Zinssätzen für Blankokredite, liegt jedoch mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Schweizer Nationalbank.
6. Rücktrittsrecht
Bei Zahlungsverzug behält sich STT das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten
Produkte zurückzufordern. In diesem Fall haftet der Kunde für den STT entstandenen
Schaden.
7. Lieferung
Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen
und eindeutigen Bestellung. Der Versand erfolgt nach Wahl der STT innerhalb der
Schweiz per Post, per Paket-Dienst oder per Cargo Domizil.
Bei Lieferverzögerungen ist der Kunde nicht berechtigt, seine Bestellung zu annullieren oder
Schadenersatzforderungen zu verlangen.
8. Höhere Gewalt
In allen Fällen höherer Gewalt ist STT von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden, ohne
dass dem Kunden das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatzansprüche
geltend zu machen.
9. Verpackung
STT ist für produkt- und möglichst umweltgerechte Verpackungen besorgt.
10. Beanstandungen
Über erkennbare Mängel hat uns der Kunde innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang
der Lieferung Anzeige zu erstatten. Verspätete Beanstandungen werden nicht entgegengenommen.
11. Umtausch / Rücksendungen
Rücksendungen können nur innerhalb der Beanstandungsfrist und nach vorheriger Rücksprache
mit uns angenommen werden. Ware und Originalverpackung müssen in einwandfreiem
Zustand sein. Extra angefertigte oder zugeschnittene Ware kann nicht zurückgenommen
werden. Bitte immer Kundennummer und die entsprechende Rechnungsnummer
angeben.
12. Garantie
Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an, auf alle innerhalb von 12 Monaten
auftretenden Mängeln die innerhalb der Beanstandungsfrist angezeigt (Ziff. 10) bzw. –
bei verdeckten Mängeln – umgehend nach deren Entdeckung angezeigt werden und nachweisbar
ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafte Fabrikation haben. Unsere Garantie
beschränkt sich jedoch – nach unserer Wahl – auf von uns vorgenommene Reparatur oder Ersatz
der mangelhaften Produkte oder Bestandteile davon oder
maximal auf die Vergütung des Lieferwertes der nicht ersetzten Produkte oder Bestandteile.
Jegliche darüber hinausgehende Sach- oder Rechtsgewährleistung, im Besonderen für
so genannte mittelbare oder indirekte Schäden, wird ausgeschlossen. Für Änderungen oder
Reparaturen, die nicht durch unsere eigenen oder durch von uns bezeichnete Fachleute vorgenommen
wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
13. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Produkten behalten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das
Eigentumsrecht vor und sind berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.
14. Sortiment
Technische Änderungen an unseren Produkten wie auch Produkteänderungen bleiben vorbehalten.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort in Lohn-Ammannsegg.
Unsere Verträge unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand für alle etwaigen sich
aus unseren Lieferungen, Reparaturen, Beratungen oder sonstigen Leistungen ergebenden
Streitigkeiten ist Solothurn.